Euer Ehren, ich plädiere auf Freispruch, da es sich hierbei zwar formaljuristisch um eine 'Sachbeschädigung' handelt, die man in diesem Falle jedoch ausnahmsweise als 'Hilferuf' auslegen sollte.
Hallo Edgar,leider kann ich dein Bild nicht ganz öffnen.Gruß!
Funktioniert bei mir leider auch nicht