In den Archiven der Fernsehanstalten lagern zahlreiche Film- und Tonaufnahmen, die belegen, dass die (Rede-) Beiträge der Frauen mindestens ebenso ideenreich waren als die der Männer, denen sie auch rhetorisch in nichts nachstanden. Trotzdem findet man sie leider noch heute im Rückblick lediglich nur als 'Beiwerk' der vorherrschenden Männerdomäne.
Auch die sogenannte "Sexuelle Revolution" brachte eher den Männern das Gefühl von Freiheit und 'Befreiung' denn der Frauen, die 'danach' oftmals vor der schweren (Gewissens-) Entscheidung standen: Ungewolltes 'Mutterglück' oder Schwangerschaftsabbruch.
Über die untergeordnete Rolle der 68er-Frauen, die Rollenverteilung der vergangenen Jahrtausende - und der Liebe - hier einige Buch- und Lesetipps, sowie weiterführende Video-Beiträge:
Unter Juristen und in der Rechtsprechung ist es umstritten, ob ein einwilligungsfähiger Patient automatisch auch alleine entscheidungsbefugt ist, das heißt ob die Eltern informiert werden müssen oder nicht. ( ... ) Juristen unterscheiden zwischen der Geschäftsfähigkeit, die notwendig ist, um einen Behandlungsvertrag mit dem Frauenarzt zu schließen und der Einwilligungsfähigkeit in die medizinische Behandlung. Für die Frage, ob der Arzt die Eltern hinzuziehen muss, und ob er ihnen gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, ist vor allem die Einwilligungsfähigkeit entscheidend.
Die Geschäftsfähigkeit hängt nur vom Alter, nicht von der individuellen Reife eines Menschen ab: Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr ist man geschäftsunfähig, bis zum 18. Geburtstag beschränkt geschäftsfähig. Für die Einwilligungsfähigkeit gibt es keine fixe Altersgrenze. Der Arzt muss in jedem Einzelfall die geistige und sittliche Reife und Fähigkeit des Patienten prüfen.
Auf das Jahr hochgerechnet brechen 2005 etwa 8000 Mädchen unter 18 Jahren eine Schwangerschaft ab, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom Dienstag zeigen. ( ... ) Jede Zehnte, so die Erfahrung aus früheren Jahren, ist erst 14 oder noch jünger. Und weitere 7000 Minderjährige tragen ihr Baby aus, besagen Zahlen von 2003 - jedes hundertste Kind bringt eine Mutter unter 18 Jahren zur Welt. Auch in Deutschland agieren Ärzte, die jungen Mädchen die Pille verschreiben, in einer Grauzone. Früher gab es strikte Altersgrenzen - bis 1984 durfte laut Richtlinie der Bundesärztekammer die Pille an Mädchen unter 16 gar nicht, bis zum 18. Geburtstag nur mit Erlaubnis der Eltern verschrieben werden.
Quelle: Süddeutsche Zeitung v. 19.05.2010
Edgar
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